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Batterieverordnung

 

Als Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet. Die Entsorgung der Batterien über den Hausmüll ist gesetzlich verboten.

 

Sie können die Batterien nach Gebrauch unentgeltlich bei Sammelstellen im Handel oder kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe) abgeben. Alternativ können Sie die bei uns gekauften Batterien nach Gebrauch zurücksenden.

 

Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen. Cd steht dabei für Cadmium, Hg für Quecksilber sowie Pb für Blei.

 

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